Absolventenportal der HS Merseburg (FH)

Portalordnung

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§ 1 Zweck des Portals

Das Absolventenportal ist eine Sammlung webbasierter Dienste:
1. zur Aufrechterhaltung des Kontaktes der Absolventen untereinander
2. sowie zur Kontaktpflege zwischen Hochschule und den Absolventen.

§ 2 Dienste des Portals
1. Dienste für die Absolventen:
a) Anzeige der eingetragenen Absolventen mit Name, Geburtsname, Vorname, Titel, E-Mail, Hochschule, Fachbereich, Studiengang, Studienrichtung, Unternehmen, Branche.
b) Kontaktinformationen zu Lehrkräften und Mitarbeitern
c) Foren unterteilt nach Fachbereich, Allgemeines Forum, Forum für TH-Absolventen und Spezialklassenschüler, Branche der Berufstätigkeit
d) Terminübersicht
e) Newsletter
f) Absolventen kontaktieren Absolventen

2. Dienste für die Hochschule:

a) Unterstützung bei der Organisation von Absolventen-, Jahrgangs-, Matrikel- und Seminargruppentreffen
b) Informationen der Absolventen über aktuelle Ereignisse an der Hochschule
c) Versendung von Einladungen zu Veranstaltungen
d) Übersicht über den beruflichen Verbleib der Absolventen

§ 3 Mitgliedschaft im Absolventenportal

1. Jeder ehemalige Studierende, mit oder ohne Abschluss, der Hochschule Merseburg (FH), der Technischen Hochschule Leuna-Merseburg und der Spezialklassenschule Merseburg kann in das Absolventenportal aufgenommen werden. Für eingeschriebene Studierende der Hochschule Merseburg (FH) ist ebenfalls ein Eintrag möglich. Auch ehemalige und derzeit beschäftigte Hochschulmitarbeiter können sich registrieren lassen.
2. Die Aufnahme wird im Portal über die Anmeldeseite geregelt.
3. Wird der Portalordnung nicht zugestimmt, dann bleiben nur die statistischen Daten ohne hochschulexterne Verwendung gespeichert. Der Absolvent erhält keinen Zugang und kann nur öffentliche Dienste des Portals nutzen.
4. Die Mitgliedschaft erlischt bei Zurücknahme der Zustimmung zur Portalordnung oder mit dem Ableben des Absolventen. Die statistischen Daten bleiben ohne Freigabe gespeichert und können aus gegebenem Anlass von der Hochschule gelöscht werden.

§ 4 Datenspeicherung

Die im Absolventenportal gespeicherten Daten setzen sich zusammen aus:
1. Personengebundene, allgemeine Daten:
Name, Geburtsname, Vorname, Titel, E-Mail, Anschrift, Hochschule, Fachbereich, Studiengang, Studienrichtung, Abschlussjahr
Diese Daten werden unabhängig von der Zustimmung der Portalordnung und von den Freigabemerkmalen gespeichert und dienen der statistischen Berichterstattung der Hochschule in anonymer, aggregierter Form.
2. Personengebundene, interessensbezogene Daten:
Unternehmen, Branche, Veranstaltungsteilnahmen
Diese Daten dienen der Absolventeninformation und können von den Mitgliedern auf freiwilliger Basis gespeichert werden.

§ 5 Sichtbare Daten und Authentifikation

1. Von jedem Absolvent sind folgende Daten im geschlossenen Bereich sichtbar: Name, Geburtsname, Vorname, Titel, E-Mail, Hochschule, Matrikelnummer, Fachbereich, Studiengang, Abschlussjahr, Unternehmen, Beschäftigungsort und Branche
2. Authentifikation: Jedes Mitglied des Absolventenportals benennt für sich einen Benutzername und ein Passwort.

§ 6 Die Hochschule erklärt:

1. Die Daten werden in einer sicheren Umgebung aufbewahrt und nur berechtigten Nutzern unter Beachtung der Freigaben zugänglich gemacht.
2. Die gespeicherten Daten werden, entsprechend der Datenschutzverordnung, nicht an Dritte weitergegeben.
3. Die Hochschule verwendet die Daten nur zu dem Zweck, der in der Portalordnung festgelegt wurde und dem das Mitglied zustimmte.
4. Die Hochschule behält sich vor, Dienste weiterzuentwickeln und neue Dienste hinzuzufügen.
5. Die Hochschule übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der persönlichen Daten des Nutzers.
6. Die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse kann deaktiviert werden, wenn sie sich als ungültig oder fehlerhaft erweisen sollte.

§ 7 Das Mitglied erklärt:

1. Seine persönlichen Daten selbst und zeitnah zu pflegen.
2. Informationen, die durch die Nutzung des Portals gewonnen werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck genutzt werden.
3. Durch das Portal bereitgestellte Dienste dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken genutzt werden.
4. Bei der Nutzung des Portals werden die gesetzlichen Regelungen eingehalten sowie die Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter gewahrt.
5. Der Benutzer verpflichtet sich, seinen Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen, dies beinhaltet insbesondere die Geheimhaltung des Passwortes.
6. Alle persönlichen Daten sind entsprechend der Freigaben nutzbar.

§ 8 Missbräuchliche Nutzung

1. Bei Verstößen gegen die Portalordnung kann die Hochschule die Nutzungsberechtigung für das Portal einschränken oder zeitweise entzeihen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann eine Nutzungsberechtigung auf Dauer entzogen werden. Entscheidungen hierüber trifft der Rektor.
2. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können darüber hinaus strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

§ 9 Gültigkeit

1. Die Ordnung des Absolventenportals wurde durch die Rektoratssitzung bestätigt.
2. Sie tritt am 18.04.2005 in Kraft.